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Aktuelle Geschlechtsverhandlungen

Die emanzipatorischen Möglichkeiten durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum "Transsexuellengesetz"  werden nun genutzt.

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Jänner 2011 wurden bestimmte Anforderungen, die das "Transsexuellengesetz", kurz TSG, für eine Personenstandsänderung aufstellte für verfassungswidrig und damit nicht anwendbar erklärt. Das Urteil im Wortlaut findet sich hier.  Bis jetzt ist es bei dieser Nichtanwendbarkeit geblieben.

Am 1. Juni 2012 hat nun der Arbeitskreis TSG-Reform ein Forderungspapier veröffentlicht, welches das Urteil als Anlass nimmt, Forderungen über das Urteil hinaus zu stellen. Dieses Papier findet sich auf der Webseite des Arbeitskreises.

Im Zentrum der Forderungen steht ein Mehr an Selbstbestimmung. Das heißt, die Wichtigkeit von "Gutachter_innen" wird angezweifelt und gefordert, deren Gutachten nicht mehr als Bedingung für eine Personstandsänderung heranzuziehen. Zudem soll der Wechsel des Personenstands (und des Vornamens) vereinfacht werden, aus einem Gerichtsverfahren soll ein einfacher Verwaltungsakt bei der Behörde werden.

Auch wenn diese Forderungen auf den ersten Blick banal wirken mögen und nur auf bestimmte Personengruppen beschränkt erscheinen, handelt es sich hier um einen bedeutenden sozialen Wandel als Ergebnis von sozialen Kämpfen. Schon das Bundesverfassungsgerichturteil deutete eine Änderung im hegemonialen Geschlechtsverständis an, indem es die Bedeutung von Genitalien als "Geschlechtsinsignien" relativierte. Die nun gestellten Forderungen drängen weiter daraufhin, dass Geschlecht als Ordnungs- und Disziplinierungskategorie an Bedeutung verliert.

Links zum Thema:

http://dasendedessex.blogsport.de/

http://www.tsgreform.de/